verbundenen Verrichtungen an die Witwe Theresia Spitaler gegen Bezug der Bürgerpfründe pr. wochentlich 1 fl 22 1/2 xr und des Wochenlohnes als Köchin der Siechen Anstalt mit 1 fl 75 xr unter der Bedingung zu übertragen, daß sie die mit dieser Stelle verbundenen Verpflichtungen getreulich erfülle, indem bei Vorkommen einer Beschwerde dieser Dienstesposten allsogleich anderseits verliehen werden würde. Hierauf stellt Herr Gemeinderath Vögerl den Gegen Antrag: Es sei die Stelle eines Obmannes u. beziehweise Krankenwärters (vid. Sitzungs Protokoll v. 31. Jenner 1863) im Sondersiechenhause alsogleich mit dem Termine bis Ende Februar l.J. auszuschreiben, bis dahin und resp. bis zur Besetzung dieser erledigten Obmannsstelle die Witwe Theresia Spitaler in ihrer gegenwärtigen Stellung mit dem Genuße der Bürgerpfründe pr. wochentlich 1 fl 22 1/2 xr und des Wochenlohnes pr. 1 fl 75 xr zu belassen. Einstimmig nach diesem GegenAntrage, wornach die Abstimmung über den Antrag des Herren Referenten entfiel.
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