Ratsprotokoll vom 5. Jänner 1863

Aenderung der Kompetenz bei Berufungen gegen die Entschei- dungen der Gemeinde in Gewerks- Concessions- und Ehekonsens-Ange- legenheiten für nothwendig erkläre, – daß den autonomen, freigewählten Organen des Landes die Entschei- dung in solchen Angelegenheiten zustehe, – und daß zum Behufe der gesetzmäßigen Aenderung dieser Kompetenz sich im geeig- neten Wege an den oberoester- reichischen Landtag zu verwen- den sey. 69. Es wird der Antrag gestellt, die Gemeindevorstehung unter Zuziehung zweier Herren Ge- meinderäthe zu ermächtigen, we- gen miethweiser Ueberlassung des Bergschulgebäudes bei der in Aussicht stehenden Vollendung der Adaptirungen unter den sich dieserwegen meldenden Par- theien und den bereits vorlie- genden Gesuchen eine dießfällige Bestimmung gegen nachträgliche Genehmigung und Feststellung der Jahresmiethe zu treffen, wo- bei dem Grundsatze volle Rechnung zu tragen sey, daß das ganze Haus nur an eine Parthei ver- miethet werde. Die Versammlung nimt diesen

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