die Zeit vom 1. Novbr. 1862 bis Ende April 1863 mit 75 fl Ö.W. in Vorhinein bei Vermeidung weiterer gerichtlicher Schritte an das städtische Kassaamt zu erlegen sey. Einstimmiger Beschluß nach diesem Antrage. 7026. Franz Schlader, Pachter des städt. Markt-Platz- und Standel-Gefälles um ämtliche Hilfe zur Einbringung verweigerter Feilhaltungsgebühren. Dem Herrn Bittsteller dahin zu verständigen, daß in dem angezeigten Falle kein Markt-Platz oder Standel Gefälle zu entrichten sei, daß jedoch in allen Fällen, wonach den Tariffsbestimmungen ein MarktPlatz- und Standelgefäll abzunehmen ist, die Gemeinde dem Herrn Bittsteller den erforderlichen Schutz gewähren wird. 7045. Die Gemeindevorstehungen des Bezirkes Steyr um Einführung einer Bettelordnung in der Stadt Steyr. Dem löblichen k.k. Bezirksamte Steyr mit Note zu erinnern, daß die Stadtgemeinde Steyer nach Kräften bemüht ist in ihrem Bezirke die Polizei auszuüben u. die polizeilichen Maßregeln festzuhalten und zu überwachen, daß sie aber um so weniger in der Lage sey für
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