Ratsprotokoll vom 12. Dezember 1862

nach Ablauf des Mietskontraktes macht sich die Gemeinde Steyer ge- mäß der vorstehend übernommenen Verpflichtungen verbindlich, in an- derer geeigneter Weise für die Beistellung der erforderlichen Schullokalitäten für diese Vollstän- dige und selbstständige k.k. Unter- realschule Sorge zu tragen. Hierüber wird die abverlangte rechtsverbindliche Urkunde behufs deren gemeinderäthlichen Genehmigung und Ausfertigung in Vorlage ge- bracht. 3. Daß eine beträchtliche Anzal von Lehrmitteln, die jedenfalls für den Lehrbeginn dieser erweiterten Schule genügen dürften, vorhanden sei. 4. Daß die sämtlichen Lokalitäten des zweiten Stockwerkes des Exjesui- ten Gebäudes, welche für diese Schule gewidmet sind, und von der Gemeinde im laufenden Jahre vollständig restaurirt wurden, in entsprechen- den baulichen Zustande sich befinden. 5. Der Ministerial-Statuts Entwurf über die Verwaltung des zu bildenden Realschul-Lokalfondes wird seinem vollen Inhalte nach, jedoch mit dem ausdrücklichen Vorbehalte, daß alle

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