Ratsprotokoll vom 12. Dezember 1862

nach Ablauf des Mietskontraktes macht sich die Gemeinde Steyer gemäß der vorstehend übernommenen Verpflichtungen verbindlich, in anderer geeigneter Weise für die Beistellung der erforderlichen Schullokalitäten für diese Vollständige und selbstständige k.k. Unterrealschule Sorge zu tragen. Hierüber wird die abverlangte rechtsverbindliche Urkunde behufs deren gemeinderäthlichen Genehmigung und Ausfertigung in Vorlage gebracht. 3. Daß eine beträchtliche Anzal von Lehrmitteln, die jedenfalls für den Lehrbeginn dieser erweiterten Schule genügen dürften, vorhanden sei. 4. Daß die sämtlichen Lokalitäten des zweiten Stockwerkes des Exjesuiten Gebäudes, welche für diese Schule gewidmet sind, und von der Gemeinde im laufenden Jahre vollständig restaurirt wurden, in entsprechenden baulichen Zustande sich befinden. 5. Der Ministerial-Statuts Entwurf über die Verwaltung des zu bildenden Realschul-Lokalfondes wird seinem vollen Inhalte nach, jedoch mit dem ausdrücklichen Vorbehalte, daß alle

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2