Realschule in Steyer. Anträge: 1. Die Eröffnung dieser erweiterten Schule hat mit Beginn des nächsten Schuljahres 1863/4 statt zu finden. 2. Zum Zwecke der Erhaltung der vollständigen und selbstständigen k.k. Unterrealschule in Steyer verpflichtet sich auf Grund des Gemeinderathsbeschlußes vom 21. Februar 1862 Z. 671 die Gemeinde der k.k. l.f. Kreisstadt Steyer vom 1. Oktober 1862 an auf die Dauer dieser Lehranstalt in Steyer die Kosten für Miethe, Beheitzung und Beleuchtung dieser Schullokalitäten, dann für Anschaffung und Erhaltung der Lehrmittel und der für diese Schule nothwendigen Einrichtungsgegenstände, sowie für die Bedienung zu übernehmen und diese Kosten sowie auch außer denselben einen jährlichen Beitrag von Fünfhundert Gulden oester. Währung an die Verwaltung des Studienfondes aus den eigenen Mitteln der Gemeinde zu bestreiten. Im Falle einer anderweitigen Verfügung mit dem Exjesuitengebäude
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