Realschule in Steyer. Anträge: 1. Die Eröffnung dieser erweiter- ten Schule hat mit Beginn des näch- sten Schuljahres 1863/4 statt zu finden. 2. Zum Zwecke der Erhaltung der vollständigen und selbststän- digen k.k. Unterrealschule in Steyer verpflichtet sich auf Grund des Gemeinderathsbeschlußes vom 21. Februar 1862 Z. 671 die Gemein- de der k.k. l.f. Kreisstadt Steyer vom 1. Oktober 1862 an auf die Dauer dieser Lehranstalt in Steyer die Kosten für Miethe, Beheitzung und Beleuchtung dieser Schullokalitäten, dann für Anschaf- fung und Erhaltung der Lehrmittel und der für diese Schule nothwendi- gen Einrichtungsgegenstände, sowie für die Bedienung zu überneh- men und diese Kosten sowie auch außer denselben einen jährlichen Beitrag von Fünfhundert Gulden oester. Währung an die Verwal- tung des Studienfondes aus den eigenen Mitteln der Gemeinde zu bestreiten. Im Falle einer anderweitigen Verfügung mit dem Exjesuitengebäude
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