Ratsprotokoll vom 12. Dezember 1862

formellen und meritallen Abänderungen an selben, die von Seite eines hohen Ministeriums für das demnächst in Kraft tretende Statut des Linzer RealschulLokalfondes genehmiget sind, auch für den bezüglichen hierortigen Fond Geltung erhalten, – von der Gemeinde Steyer als Statut für den Lokalfond der k.k. Steyrer Realschule angenommen. Die Thätigkeit der VerwaltungsKommission des hiesigen RealschulLokalfondes beginnt mit der Aktivirung der Direktion der selbstständigen k.k. Realschule. Die Beiträge und Verläge, welche zur Erhaltung der k.k. Realschule die Gemeinde Steyer zu leisten verpflichtet ist, – werden an die Verwaltungs Kommißion dieses Lokalschulfondes abgegeben. 6. Das Schulgeld an der hiesigen Realschule soll 10 fl Ö.W. und die Aufnahmstaxe 2 fl Ö.W. betragen, und die Einhebung, Abfuhr und Verrechnung des Schulgeldes nach der hiefür bestehenden gesetzlichen Instruktion gepflogen werden. 7. Als Lehrmittelbeitrag der Schüler dieser Realschule wird

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