Ratsprotokoll vom 12. Dezember 1862

formellen und meritallen Ab- änderungen an selben, die von Seite eines hohen Ministeriums für das demnächst in Kraft treten- de Statut des Linzer Realschul- Lokalfondes genehmiget sind, auch für den bezüglichen hierortigen Fond Geltung erhalten, – von der Gemeinde Steyer als Statut für den Lokalfond der k.k. Steyrer Realschule angenommen. Die Thätigkeit der Verwaltungs- Kommission des hiesigen Realschul- Lokalfondes beginnt mit der Akti- virung der Direktion der selbst- ständigen k.k. Realschule. Die Beiträge und Verläge, welche zur Erhaltung der k.k. Real- schule die Gemeinde Steyer zu lei- sten verpflichtet ist, – werden an die Verwaltungs Kommißion dieses Lokalschulfondes abgegeben. 6. Das Schulgeld an der hiesigen Realschule soll 10 fl Ö.W. und die Aufnahmstaxe 2 fl Ö.W. betragen, und die Einhebung, Abfuhr und Verrechnung des Schulgeldes nach der hiefür bestehenden gesetzlichen Instruktion gepflogen werden. 7. Als Lehrmittelbeitrag der Schüler dieser Realschule wird

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