Ratsprotokoll vom 12. Dezember 1862

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 12. Dezember 1862 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der k.k. l.f. Kreisstadt Steyr am 12. Dezbr. 1862 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 15 Gemeinderäthen und zwar der Herren: Amort, Engl, Franz Haller, Alois Harazmüller, Dr. Compaß, Landsiedl, Lechner, Reithmayr, Reschauer, Sandböck, von Schönthan, Dr. Spängler, Stigler, Vögerl und Werndl. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Bichler, Degenfellner, Edelbauer, Eggendorfer, Millner, Peteler, Dr. Pierer und Schwarz entschuldiget. Herr Bürgermeister eröffnet die Sitzung. Hierauf wurde das Sitzungs Protokoll vom 28. November 1862 vorgelesen und genehmiget. I. Section Referent Herr Gemeinderath Harazmüller. 6883. Note des k.k. Bezirksbauam- tes Steyr vom 3. Dezbr. l.J. Z. 1610 mit den Befundszertifikat über die Herstellung des Brunnens am Stadtpfarrplatze durch den Civil Ingenieur Herrn Karl Feldbacher in Linz. Antrag. Das städt. Kassaamt erhält hiemit auf Grundlage des vom k.k. Be- zirksbauamte Steyr dto. 3. l.Mts. Z. 1610 ausgestellten Baubefunds- zertifikates die Weisung, dem Herrn Karl Feldbacher Civil

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der k.k. l.f. Kreisstadt Steyr am 12. Dezbr. 1862 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 15 Gemeinderäthen und zwar der Herren: Amort, Engl, Franz Haller, Alois Harazmüller, Dr. Compaß, Landsiedl, Lechner, Reithmayr, Reschauer, Sandböck, von Schönthan, Dr. Spängler, Stigler, Vögerl und Werndl. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Bichler, Degenfellner, Edelbauer, Eggendorfer, Millner, Peteler, Dr. Pierer und Schwarz entschuldiget. Herr Bürgermeister eröffnet die Sitzung. Hierauf wurde das Sitzungs Protokoll vom 28. November 1862 vorgelesen und genehmiget. I. Section Referent Herr Gemeinderath Harazmüller. 6883. Note des k.k. Bezirksbauamtes Steyr vom 3. Dezbr. l.J. Z. 1610 mit den Befundszertifikat über die Herstellung des Brunnens am Stadtpfarrplatze durch den Civil Ingenieur Herrn Karl Feldbacher in Linz. Antrag. Das städt. Kassaamt erhält hiemit auf Grundlage des vom k.k. Bezirksbauamte Steyr dto. 3. l.Mts. Z. 1610 ausgestellten Baubefundszertifikates die Weisung, dem Herrn Karl Feldbacher Civil

Ingenieur in Linz für die Herstellungsarbeiten des Brunnens am Stadtpfarrkirchenplatze von der laut Note des k.k. Bezirksbauamtes Steyer vom 3. l.Mts. Z. 1610 in Folge Mehrherstellungen pr. 167 fl 11 xr von 1764 fl 38 xr akkordirten – auf 1843 fl 27 xr Ö.W. gestiegenen Verdienstsumme den Betrag von 1658 fl 95 xr Ö.W. gegen klassenmäßig gestempelte Quittung auszubezalen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Hierauf stellt Herr Gemeinderath von Schönthan den weiteren Antrag: Der löbliche Gemeinderath beschließe, daß durch eine zweckmäßige Vorrichtung das Gitter dieses Brunnens zur leichteren Gewinnung des Wassers bei Feuergefahr zum Öffnen gerichtet werde. Abstimmung: 14 Vot. 8 St. dafür daher Beschluß per majora nach dem Antrage des Herrn Gemeinderathes von Schönthan. II. Section Referent Herr Gemeinderath Eggendorfer, verhindert für ihm trägt vor Herr Bürgermeister. 5964. Statthalterey Erlaß vom 23. Oktober 1862 Z. 18039 über die Errichtung der vollständigen und selbstständigem Unter-

Ingenieur in Linz für die Herstel- lungsarbeiten des Brunnens am Stadtpfarrkirchenplatze von der laut Note des k.k. Bezirks- bauamtes Steyer vom 3. l.Mts. Z. 1610 in Folge Mehrherstellungen pr. 167 fl 11 xr von 1764 fl 38 xr akkor- dirten – auf 1843 fl 27 xr Ö.W. ge- stiegenen Verdienstsumme den Betrag von 1658 fl 95 xr Ö.W. gegen klassenmäßig gestempelte Quit- tung auszubezalen. Einhelliger Beschluß nach die- sem Antrage. Hierauf stellt Herr Gemeinderath von Schönthan den weiteren Antrag: Der löbliche Gemeinderath beschließe, daß durch eine zweckmäßige Vor- richtung das Gitter dieses Brun- nens zur leichteren Gewinnung des Wassers bei Feuergefahr zum Öffnen gerichtet werde. Abstimmung: 14 Vot. 8 St. dafür daher Beschluß per majora nach dem Antrage des Herrn Gemein- derathes von Schönthan. II. Section Referent Herr Gemeinderath Eggendorfer, verhindert für ihm trägt vor Herr Bürgermeister. 5964. Statthalterey Erlaß vom 23. Oktober 1862 Z. 18039 über die Errichtung der vollständigen und selbstständigem Unter-

Realschule in Steyer. Anträge: 1. Die Eröffnung dieser erweiter- ten Schule hat mit Beginn des näch- sten Schuljahres 1863/4 statt zu finden. 2. Zum Zwecke der Erhaltung der vollständigen und selbststän- digen k.k. Unterrealschule in Steyer verpflichtet sich auf Grund des Gemeinderathsbeschlußes vom 21. Februar 1862 Z. 671 die Gemein- de der k.k. l.f. Kreisstadt Steyer vom 1. Oktober 1862 an auf die Dauer dieser Lehranstalt in Steyer die Kosten für Miethe, Beheitzung und Beleuchtung dieser Schullokalitäten, dann für Anschaf- fung und Erhaltung der Lehrmittel und der für diese Schule nothwendi- gen Einrichtungsgegenstände, sowie für die Bedienung zu überneh- men und diese Kosten sowie auch außer denselben einen jährlichen Beitrag von Fünfhundert Gulden oester. Währung an die Verwal- tung des Studienfondes aus den eigenen Mitteln der Gemeinde zu bestreiten. Im Falle einer anderweitigen Verfügung mit dem Exjesuitengebäude

Realschule in Steyer. Anträge: 1. Die Eröffnung dieser erweiterten Schule hat mit Beginn des nächsten Schuljahres 1863/4 statt zu finden. 2. Zum Zwecke der Erhaltung der vollständigen und selbstständigen k.k. Unterrealschule in Steyer verpflichtet sich auf Grund des Gemeinderathsbeschlußes vom 21. Februar 1862 Z. 671 die Gemeinde der k.k. l.f. Kreisstadt Steyer vom 1. Oktober 1862 an auf die Dauer dieser Lehranstalt in Steyer die Kosten für Miethe, Beheitzung und Beleuchtung dieser Schullokalitäten, dann für Anschaffung und Erhaltung der Lehrmittel und der für diese Schule nothwendigen Einrichtungsgegenstände, sowie für die Bedienung zu übernehmen und diese Kosten sowie auch außer denselben einen jährlichen Beitrag von Fünfhundert Gulden oester. Währung an die Verwaltung des Studienfondes aus den eigenen Mitteln der Gemeinde zu bestreiten. Im Falle einer anderweitigen Verfügung mit dem Exjesuitengebäude

nach Ablauf des Mietskontraktes macht sich die Gemeinde Steyer gemäß der vorstehend übernommenen Verpflichtungen verbindlich, in anderer geeigneter Weise für die Beistellung der erforderlichen Schullokalitäten für diese Vollständige und selbstständige k.k. Unterrealschule Sorge zu tragen. Hierüber wird die abverlangte rechtsverbindliche Urkunde behufs deren gemeinderäthlichen Genehmigung und Ausfertigung in Vorlage gebracht. 3. Daß eine beträchtliche Anzal von Lehrmitteln, die jedenfalls für den Lehrbeginn dieser erweiterten Schule genügen dürften, vorhanden sei. 4. Daß die sämtlichen Lokalitäten des zweiten Stockwerkes des Exjesuiten Gebäudes, welche für diese Schule gewidmet sind, und von der Gemeinde im laufenden Jahre vollständig restaurirt wurden, in entsprechenden baulichen Zustande sich befinden. 5. Der Ministerial-Statuts Entwurf über die Verwaltung des zu bildenden Realschul-Lokalfondes wird seinem vollen Inhalte nach, jedoch mit dem ausdrücklichen Vorbehalte, daß alle

nach Ablauf des Mietskontraktes macht sich die Gemeinde Steyer ge- mäß der vorstehend übernommenen Verpflichtungen verbindlich, in an- derer geeigneter Weise für die Beistellung der erforderlichen Schullokalitäten für diese Vollstän- dige und selbstständige k.k. Unter- realschule Sorge zu tragen. Hierüber wird die abverlangte rechtsverbindliche Urkunde behufs deren gemeinderäthlichen Genehmigung und Ausfertigung in Vorlage ge- bracht. 3. Daß eine beträchtliche Anzal von Lehrmitteln, die jedenfalls für den Lehrbeginn dieser erweiterten Schule genügen dürften, vorhanden sei. 4. Daß die sämtlichen Lokalitäten des zweiten Stockwerkes des Exjesui- ten Gebäudes, welche für diese Schule gewidmet sind, und von der Gemeinde im laufenden Jahre vollständig restaurirt wurden, in entsprechen- den baulichen Zustande sich befinden. 5. Der Ministerial-Statuts Entwurf über die Verwaltung des zu bildenden Realschul-Lokalfondes wird seinem vollen Inhalte nach, jedoch mit dem ausdrücklichen Vorbehalte, daß alle

formellen und meritallen Ab- änderungen an selben, die von Seite eines hohen Ministeriums für das demnächst in Kraft treten- de Statut des Linzer Realschul- Lokalfondes genehmiget sind, auch für den bezüglichen hierortigen Fond Geltung erhalten, – von der Gemeinde Steyer als Statut für den Lokalfond der k.k. Steyrer Realschule angenommen. Die Thätigkeit der Verwaltungs- Kommission des hiesigen Realschul- Lokalfondes beginnt mit der Akti- virung der Direktion der selbst- ständigen k.k. Realschule. Die Beiträge und Verläge, welche zur Erhaltung der k.k. Real- schule die Gemeinde Steyer zu lei- sten verpflichtet ist, – werden an die Verwaltungs Kommißion dieses Lokalschulfondes abgegeben. 6. Das Schulgeld an der hiesigen Realschule soll 10 fl Ö.W. und die Aufnahmstaxe 2 fl Ö.W. betragen, und die Einhebung, Abfuhr und Verrechnung des Schulgeldes nach der hiefür bestehenden gesetzlichen Instruktion gepflogen werden. 7. Als Lehrmittelbeitrag der Schüler dieser Realschule wird

formellen und meritallen Abänderungen an selben, die von Seite eines hohen Ministeriums für das demnächst in Kraft tretende Statut des Linzer RealschulLokalfondes genehmiget sind, auch für den bezüglichen hierortigen Fond Geltung erhalten, – von der Gemeinde Steyer als Statut für den Lokalfond der k.k. Steyrer Realschule angenommen. Die Thätigkeit der VerwaltungsKommission des hiesigen RealschulLokalfondes beginnt mit der Aktivirung der Direktion der selbstständigen k.k. Realschule. Die Beiträge und Verläge, welche zur Erhaltung der k.k. Realschule die Gemeinde Steyer zu leisten verpflichtet ist, – werden an die Verwaltungs Kommißion dieses Lokalschulfondes abgegeben. 6. Das Schulgeld an der hiesigen Realschule soll 10 fl Ö.W. und die Aufnahmstaxe 2 fl Ö.W. betragen, und die Einhebung, Abfuhr und Verrechnung des Schulgeldes nach der hiefür bestehenden gesetzlichen Instruktion gepflogen werden. 7. Als Lehrmittelbeitrag der Schüler dieser Realschule wird

ein jährlicher Betrag von einem Gulden oester. Währung beantragt. 8. Unter Vorlage des mit den original Attesten der jetzigen Herren Lehrer belegten Direktionsberichtes werden diese Herren Lehrer ob ihrer erprobten Tüchtigkeit in ihrer gegenwärtigen Lehramts Stellung und beziehungsweise ihrer langjährigen Verdienste im Lehrfache der hochortigen Berücksichtigung auf das Wärmste empfohlen. Einhelliger Beschluß nach diesen acht Anträgen. 6156. Anträge der Comission für Schulgeldbefreiung und Schulgeld-RückstandsAbschreibung bei der Pfarrhauptschule in Aichet. Antrag: Der löbliche Gemeinderath genehmige die Anträge der Commißion bezüglich der Schulgeldbefreiung und Abschreibung der Rückstände mit 11 fl 55 xr Ö.W., welchen letztere als uneinbringlich sich herausstellen. Dem Herrn Oberlehrer an der Pfarrhauptschule Aichet ist ein Verzeichniß der vom Schulgeld befreiten Kinder und jener Kinder, deren Eltern die ratenweise Zalung der Rückstände versprochen haben, mitzutheilen, ferners ihm die Namen jener Kinder,

ein jährlicher Betrag von einem Gulden oester. Währung beantragt. 8. Unter Vorlage des mit den original Attesten der jetzigen Herren Lehrer belegten Direktionsberichtes werden diese Herren Lehrer ob ihrer erprob- ten Tüchtigkeit in ihrer gegenwärti- gen Lehramts Stellung und beziehungs- weise ihrer langjährigen Verdienste im Lehrfache der hochortigen Berück- sichtigung auf das Wärmste empfohlen. Einhelliger Beschluß nach diesen acht Anträgen. 6156. Anträge der Comission für Schulgeld- befreiung und Schulgeld-Rückstands- Abschreibung bei der Pfarrhauptschule in Aichet. Antrag: Der löbliche Gemeinderath genehmi- ge die Anträge der Commißion bezüg- lich der Schulgeldbefreiung und Abschrei- bung der Rückstände mit 11 fl 55 xr Ö.W., welchen letztere als uneinbringlich sich herausstellen. Dem Herrn Oberlehrer an der Pfarrhauptschule Aichet ist ein Ver- zeichniß der vom Schulgeld befreiten Kinder und jener Kinder, deren Eltern die ratenweise Zalung der Rückstände versprochen haben, mitzutheilen, ferners ihm die Namen jener Kinder,

bezüglich deren die Abschreibung der Rückstände bewilliget wurde bekannt zu geben und das Amt anzuweisen, die Rückstände von den betreffenden Heimathsbehörden einzubringen und jene Eltern, welche in der Rubrik Anmerkung als vorzuladen bezeichnet sind, und wo es heißt: „bleibt in suspenso“ vierteljährig vorzuladen, und die Eintreibung des rückständigen Schulgeldes zu bewerkstelligen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. III. Section Referent Herr Gemeinderath Reithmayr. 6710. Martin Veit, Unterstandler im Bürgerspitale um Betheilung aus dem Armenfonde. Aus dem Armenfonde mit wöchentl. 20 xr zu betheilen. 5694. Relation über die Vollendung der Sparherdherstellung im Bruderhause. Antrag: Es sei zur kommissionellen Besich- tigung und Prüfung über die ordentliche und zweckmäßige Herstellung des Sparherdes im Bruderhause ein Comite bestehend aus den Herren Ge- meinderäthen: Harazmüller,

bezüglich deren die Abschreibung der Rückstände bewilliget wurde bekannt zu geben und das Amt anzuweisen, die Rückstände von den betreffenden Heimathsbehörden einzubringen und jene Eltern, welche in der Rubrik Anmerkung als vorzuladen bezeichnet sind, und wo es heißt: „bleibt in suspenso“ vierteljährig vorzuladen, und die Eintreibung des rückständigen Schulgeldes zu bewerkstelligen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. III. Section Referent Herr Gemeinderath Reithmayr. 6710. Martin Veit, Unterstandler im Bürgerspitale um Betheilung aus dem Armenfonde. Aus dem Armenfonde mit wöchentl. 20 xr zu betheilen. 5694. Relation über die Vollendung der Sparherdherstellung im Bruderhause. Antrag: Es sei zur kommissionellen Besichtigung und Prüfung über die ordentliche und zweckmäßige Herstellung des Sparherdes im Bruderhause ein Comite bestehend aus den Herren Gemeinderäthen: Harazmüller,

Amort, Franz Haller, und Werndl dann den Herrn Haus Inspizienten Anton Haindl zu bestimmen, welche hierüber Nachsicht zu pflegen und behufs der Liquidirung der Herstellungskosten den Befund zu relazioniren hätten. Einstimmig nach dem Antrage. V. Section Referent Herr Gemeinderath Schwarz, verhindert, für ihn trägt vor Herr Gemeinderath Harazmüller. 7015. Josef Pichler, Hausbesizer No. 145 in der Stadt um Concession zum Gast- und Schankgewerbe. Antrag. Es sei die Concession zum Betriebe eines Gast- und Schankgewerbes mit den in § 28 von a bis inkl. f. enthaltenen Berechtigungen für Josef Pichler auszufertigen, die Gastgewerbs-Genossenschaft hievon zu verständigen und die weitere Veranlassung wegen Erwerbsteuerbemessung und Verzeichnung im GewerbeRegister zu treffen. Dieser Antrag wurde zur Abstimmung gebracht und derselbe einstimmig verworfen. 6723. Johann Faist, um Conzession zum Betriebe des Gast und Schankgewerbes auf dem Hause No. 442 in Aichet zu Steyer.

Amort, Franz Haller, und Werndl dann den Herrn Haus Inspizienten Anton Haindl zu bestimmen, welche hierüber Nachsicht zu pflegen und behufs der Liquidirung der Her- stellungskosten den Befund zu relazioniren hätten. Einstimmig nach dem Antrage. V. Section Referent Herr Gemeinderath Schwarz, verhindert, für ihn trägt vor Herr Gemeinderath Harazmüller. 7015. Josef Pichler, Hausbesizer No. 145 in der Stadt um Concession zum Gast- und Schankgewerbe. Antrag. Es sei die Concession zum Betriebe eines Gast- und Schankgewerbes mit den in § 28 von a bis inkl. f. ent- haltenen Berechtigungen für Josef Pichler auszufertigen, die Gastge- werbs-Genossenschaft hievon zu verständigen und die weitere Ver- anlassung wegen Erwerbsteuerbemes- sung und Verzeichnung im Gewerbe- Register zu treffen. Dieser Antrag wurde zur Abstimmung gebracht und derselbe einstimmig verworfen. 6723. Johann Faist, um Conzession zum Betrie- be des Gast und Schankgewerbes auf dem Hause No. 442 in Aichet zu Steyer.

Antrag: Auf Zurückweisung des Gesuchs- begehrens. 6990. Im Monate Novbr. l.J. wurden 12 neue Gewerbe angemeldet u. z. 1 Viktualienhandel von Johann Graßl 1 Fragnergewerbe 〃 Margaretha Lerchegger 2 Gemischt Warenhandlungen 〃 Joh. Urban u. Willingstorfer u. Karl Aufischer 1 Glasergewerbe 〃 Anton Schiefermayr 1 Maschinnägl Erzeugung 〃 Vinzenz Salhofer 1 Federnhandl 〃 Josef Metzl 1 Blumenmachergewerbe 〃 Franz Wagner 1 Schuhmachergewerbe 〃 Franz Prohaska 1 Endschuhmachergewerbe 〃 Margaretha Priller 1 Krämergewerbe 〃 Josef Bachl Ferner wurde 1 Concession zu einem Kanalräumergewerbe verliehen an Ignatz Ortner. Einstimmig nach dem Antrage. Dagegen wurden 7 Gewerbe zu- rückgelegt und zwar: 2 Viktualienhandel von Theres Sulzner u. A. Maria Aigner 1 Beinschrottergewerbe 〃 Johann Faist 1 Lohnkutschergewerbe 〃 Ludwig Kollermann 1 Bäckergewerbe 〃 Franziska Reder 1 Blumenmachergewerbe 〃 Klara Barth 1 Weißwarenhandel 〃 Josef Pettenberger Zur Kenntniß genohmen. VI. Section Referent Herr Gemeinderath Werndl. 7002. Franz Beyerl, Rasiermesser- schmid No. 477 in Aichet um Ertheilung

Antrag: Auf Zurückweisung des Gesuchsbegehrens. 6990. Im Monate Novbr. l.J. wurden 12 neue Gewerbe angemeldet u. z. 1 Viktualienhandel von Johann Graßl 1 Fragnergewerbe Margaretha Lerchegger 2 Gemischt Warenhandlungen Joh. Urban u. Willingstorfer u. Karl Aufischer 1 Glasergewerbe Anton Schiefermayr 1 Maschinnägl Erzeugung Vinzenz Salhofer 1 Federnhandl Josef Metzl 1 Blumenmachergewerbe Franz Wagner 1 Schuhmachergewerbe Franz Prohaska 1 Endschuhmachergewerbe Margaretha Priller 1 Krämergewerbe Josef Bachl Ferner wurde 1 Concession zu einem Kanalräumergewerbe verliehen an Ignatz Ortner. Einstimmig nach dem Antrage. Dagegen wurden 7 Gewerbe zurückgelegt und zwar: 2 Viktualienhandel von Theres Sulzner u. A. Maria Aigner 1 Beinschrottergewerbe Johann Faist 1 Lohnkutschergewerbe Ludwig Kollermann 1 Bäckergewerbe Franziska Reder 1 Blumenmachergewerbe Klara Barth 1 Weißwarenhandel Josef Pettenberger Zur Kenntniß genohmen. VI. Section Referent Herr Gemeinderath Werndl. 7002. Franz Beyerl, Rasiermesserschmid No. 477 in Aichet um Ertheilung

des politischen Ehekonsenses. Bewilliget. 6407. Matias Mayr, Hausbesizer No. 421 in Aichet um Aufnahme in den hies. Gemeindeverband. Bewilliget, gegen Erlag der Taxe. A. Haller Josef Werndl Gemeinderath Franz Karl Schriftführer

des politischen Ehekonsenses. Bewilliget. 6407. Matias Mayr, Hausbesizer No. 421 in Aichet um Aufnahme in den hies. Gemeindeverband. Bewilliget, gegen Erlag der Taxe. A. Haller Josef Werndl Gemeinderath Franz Karl Schriftführer

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