im Erdgeschosse befindlichen Räum- lichkeiten für eine Holzlage und einem Bodenantheile samt Abort zu räumen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage mit dem, daß vor dem Vollzuge dieses Beschlußes die löbliche Gemeindevorstehung die k.k. Telegrafen Direktion und eventuell das hohe k.k. Finanz Ministerium hievon in Kennt- niß setzen möge. A. Haller A. Haratzmüller Gemeinderath Franz Karl Schriftführer
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