Ratsprotokoll vom 4. November 1862

der in dem Sitzungsprotokolle, vom 19ten Septbr l.J. enthaltene die Schulkosten Repartition betreffende Notion desselben vor 17 Gemeinderäthen zur Verhandlung. Es wurde der Antrag: „ Soll für die im Präliminare pro 1863 nebst den 20 % für die Schulkosten eingesetzten 10 % ein Landesgesetz erwirkt werden ?“ der Abstimmung unterzogen, bei welcher nach Namensaufruf von 16 Gemeinderäthen gegen die eine Stimme des Herrn Antragstellers diese Frage verneint, daher der Antrag verworfen wurde. 5790 Ueber Antrag des Herrn Gemeinderathes Stigler wurde bezüglich der Abfassung und Veröffentlichung des Rathsprotokolles folgendes einhellig beschlossen. 1. die Rathsprotokolle haben in Zukunft nur die motivirten Anträge und Beschlüße, nicht auch die Vorträge oder sonstigen Diskussionen zu enthalten. 2. Die Rathsprotokolle sind in der nächsten Gemeinderathssitzung vorzulesen und vom Gemeinderathe zu genehmigen.

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