Ständchen in der Folge auf der Promenade aufrichten zu dür- fen. Beschluß nach Antrag. 5911 Die Marktaufsicht relationirt über den überhandnehmenden Unfug von Verkauf der Viktua- lien und Gemüse in den Vorhäu- sern. Antrag. Der löbliche Gemeinderath beschließe, daß die genaue Befolgung der dießfalls bestehenden Marktvor- schriften neuerdings eingeschärft und das Polizeiamt angewie- sen werde, hierüber zu wachen und alle jene Marktweiber, welche ihre Viktualien und Gemüse an hiezu nicht angewiesenen Plätzen feilhalten mit dem Beisatze abzu- schaffen, daß im Nichtbefolgungsfalle gegen die Uebertretter mit den gesetzlichen Zwangsmitteln vorgegan- gen werden würde, wovon das Polizeiamt zu verständigen ist. Beschluß nach Antrag. Das Sitzungs Protokoll vom 4. Novbr l.J. wurde vorgelesen und genehmiget. A Haller Schwarz Gm Rath Franz Karl Schriftführer
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