Ständchen in der Folge auf der Promenade aufrichten zu dürfen. Beschluß nach Antrag. 5911 Die Marktaufsicht relationirt über den überhandnehmenden Unfug von Verkauf der Viktualien und Gemüse in den Vorhäusern. Antrag. Der löbliche Gemeinderath beschließe, daß die genaue Befolgung der dießfalls bestehenden Marktvorschriften neuerdings eingeschärft und das Polizeiamt angewiesen werde, hierüber zu wachen und alle jene Marktweiber, welche ihre Viktualien und Gemüse an hiezu nicht angewiesenen Plätzen feilhalten mit dem Beisatze abzuschaffen, daß im Nichtbefolgungsfalle gegen die Uebertretter mit den gesetzlichen Zwangsmitteln vorgegangen werden würde, wovon das Polizeiamt zu verständigen ist. Beschluß nach Antrag. Das Sitzungs Protokoll vom 4. Novbr l.J. wurde vorgelesen und genehmiget. A Haller Schwarz Gm Rath Franz Ka
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