Hause No 102 in Steyrdorf befindlichen städtischen Grundfleckes sei abweislich zu verbescheiden. Was den weiteren in dem Gesuche des Herren Kaspar Graßner angeführten Beschwerdepunkt anbelangt, daß der Wagnermeister Herr Krenn sein an der Enns angekauftes Floßholz auf diesem öffentlichen Ort bis zu dessen gänzlicher Aufarbeitung was in 8 oder 14 Tagen geschieht, hinlegen läßt, anbelangt, so kann das längere Liegenlassen von Holz längs des Graßner'schen Hauses aus öffentlichen und polizeilichen Rücksichten nicht gestattet werden. Einhellig nach dem Antrage. 5815 Die Ständchenbesizer, um Genehmigung zum Aufstellen der Marktstände auf der Promenade für künftige Jahrmärkte. Antrag. Der löbliche Gemeinderath möge beschließen, daß die Ständchen für künftige Jahrmärkte bis auf weiteres auf die Promenade verlegt und den Ständchenbesitzern gestattet werde ihre
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