willfahren, daß der GesellenVerein allsogleich die überlassene Wohnung verläßt, wenn, was wohl nicht in Erwartung steht, die Gemeinde das Exjesuitengebäude nicht in Miethe bekommen soll. Beschluß nach Antrag. Weiters beantragt Referent, nachdem durch die Erklärung des Gesellenvereines, die Lokalitäten No 8, 9 und 10 im Exjesuiten– Gebäude zur ebenen Ende in Miethe zu nehmen, die ehemalige Wohnung des Amtsdieners Kerschbaumer nunmehr verfügbar wird, mit Berufung auf seinen Vortrag vom 5. Septbr. l.J. Z. 4655 das fragliche Eckzimmer dem Vorstadtpfarramte unter den gleichen Bedingungen wie das ebenerdige um den jährlichen Gesamt Zins von zwanzig Gulden Ö.W. miethweise zu überlassen, da nach Ansicht des Referenten die noch übrig bleibenden 2 Zimmer und die Küche für einen Schuldiener, der bei Errichtung der selbstständigen Realschule angestellt werden muß, als genügend angesehen werden können. Beschluß nach Antrag.
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