Ratsprotokoll vom 4. November 1862

willfahren, daß der Gesellen- Verein allsogleich die über- lassene Wohnung verläßt, wenn, was wohl nicht in Erwar- tung steht, die Gemeinde das Exjesuitengebäude nicht in Miethe bekommen soll. Beschluß nach Antrag. Weiters beantragt Referent, nachdem durch die Erklärung des Gesellenvereines, die Lokali- täten No 8, 9 und 10 im Exjesuiten– Gebäude zur ebenen Ende in Miethe zu nehmen, die ehemali- ge Wohnung des Amtsdieners Kerschbaumer nunmehr verfüg- bar wird, mit Berufung auf seinen Vortrag vom 5. Septbr. l.J. Z. 4655 das fragliche Eckzimmer dem Vorstadtpfarramte unter den gleichen Bedingungen wie das ebenerdige um den jähr- lichen Gesamt Zins von zwanzig Gulden Ö.W. miethweise zu über- lassen, da nach Ansicht des Re- ferenten die noch übrig bleibenden 2 Zimmer und die Küche für einen Schuldiener, der bei Errichtung der selbststän- digen Realschule angestellt werden muß, als genügend angesehen werden können. Beschluß nach Antrag.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2