1. Bei dem Bestande von 3 Advokaten 2 Notaren und Einem Agenten ist ein Bedürfniß nach einem vom Gesuchsteller in seinen Bei- lagen detaillirten sogenannten Auskunfts und Copier Bureau für Steyer nicht vorhanden noch weniger aber für die Vorstadt Steyrdorf Aichet allein. 2. Bei dem Vorhandensein dieser öffentlich berechtigten Personen und ihres Hilfspersonales, abgesehen von den vielen hier bestehenden Agentien verschiedenartiger Ge- sellschaften, ist der vom Gesuchsteller vorgebrachte Grund, daß durch sein Bureau Zeitverlust und angeblich „bedeutende“ Kosten für jene er- spart würden, welche sich seiner An- stalt bedienen, dem Sachverhalte und der Wahrheit nicht gemäß, oder doch mindestens übertrieben. 3. Gleiches Bewandtniß hat es mit der Behauptung desselben, daß aus den hiesigen vielen Arbeitern nur wenige des Schreibens kundig, oder daß deren Hände zu schwer für die Feder seien. Schon das Bestehen früher von 5 und seit einem Jahre von noch 4 Volksschulen nebst der Unterrealschule
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