billige, später zu vereinbarende Zinsentschädigung belassen wolle, oder gesonnen sey, solches zurückzu nehmen, in welch letzterem Falle es mit einer Scheidemauer abgeschlossen werden müßte. Dieses Verhältniß genau festzustellen ist darum nothwendig, weil es auf die Adaptirung des Gebäudes einen wesentlichen Einfluß nimmt, nachdem das Zimmer im Plan und Kostenüberschlag zur Adaptirung mit einbezogen ist, folglich im Nichtbelassungsfalle davon ausgeschieden werden müßte. Durch die so eben eingelangte Note des hochwürdigen Stadtpfarramtes Steyr, welche durch den Herrn Bürgermeister vorgetragen wurde, ist dieses Verhältniß gelöst. Einstimmig nach diesem Antrage. V. Section Referent Herr Gemeinderath Schwarz. 5760. Im Monate August und Septbr l.J. wurden 5 neue Gewerbe angemeldet und zwar: 1 Getreidehandel von Matias Pesenmarkter 1 Brantweinhandel Eduard Pollatschek 1 Schneidergewerbe Michael Grafleitner 1 Fragnergew. mit Zucker u Kaffee Verschleiß Georg Retzenwinkler 1 Fleischselchergewerbe Alois Kleinheiter dagegen wurden 6 freie Gewerbe
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