nunmehr auf 473 f 70 xr stellt. Da die ehemöglichste Vornahme dieser Adaptirungsarbeiten sehr zu wünschen ist, damit das Gebäude vermiethet und zinstragend gemacht werden kann, und da auch im städtischen Voranschlage darauf bedacht genommen worden ist, so beantrage ich hiemit der löbliche Gemeinderath genehmige die Kosten der Adaptirung nach Plan und Kostenüberschlag des kk. Bezirksbauamtes, er genehmige weiters daß diese Arbeiten im Offert und Lizitationswege in Akkord gegeben werden, wozu das Amt unverweilt auf kurzem Termin die nötigen Einleitungen zu treffen habe. Vorerst wäre jedoch die Feststellung des Verhältnißes mit dem früher zur Schule benützten Zimmer im ersten Stocke, welches eigentlich zu dem der Stadtpfarrkirche eigenthümlichen Benefiziaten Hause gehört wünschenswerth, und der Hochwürdige Herr Dechant und Stadtpfarrer ist um die bestimmte Äußerung zu ersuchen, ob er das fragliche Zimmer wie bisher zur Benützung mit den städtischen Schulhauslokalitäten gegen
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