dem Mittel des Gemeinderathes oder der Bürgerschaft einen mit den Landesverhältnißen vertrauten Mann zur Theilnahme an diesen CommissionsBerathungen einladen und die getroffene Wahl anher bekannt geben zu wollen. Der Tag der kommissionellen Zusammentrettung wird nachträglich bekannt gegeben werden. Uebrigens wird beigefügt, daß dem abgeordneten Commißions Mitgliede die Reisekosten vergütet, und die Diäten eines Landtags-Abgeordneten pr 4 fl für jeden zu den Commißionsberathungen verwendeten Tag ausbezalt werden.“ Der Gemeinderath genehmiget über Vorschlag des Bürgermeisters die Bestimmung des Herrn Gemeinderathes Dr. Kompaß als Mitglied der Landes Commission wegen Abstellung des Gewohnheitsbettels und der Landstreicherey. I. Section Referent Herr Gemeinderath Harazmüller. 5181. Adolf Gottwald, Kaufmann und
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