Neubrücke. Nachdem die beiden Offerte für das Ausziehen und beseitigen der alten Brückenjochsteggen und zwar vom Bauamtsschaffner Weiß mit 150 fl nebst Ueberlas- sung des Holz und Eisenmaterials, und vom Zimmermeister Huber mit 400 fl gegen die weitere Ver- pflichtung der Stadtgemeinde das alte Holz auf eigene Kosten vom Ufer wegzuschaffen, weit aus- einander sind, besonders wenn in Anschlag gebracht wird, daß das Holzmateriale, welches be- reits bis zum Wasserspiegel ver- stimelt ist, keinen Werth mehr hat, so ist die Entscheidung für das eine, oder für das andere Offert nicht schwer. Ich stelle den Antrag, der löbliche Gemeinderath genehmige das Offert des Bauamtsschaffner Weiß mit 150 fl nebst Ueberlas- sung des zu gewinnenden Holz- und Eisenmateriales in sein Eigenthum. Das Amt erhält die Weisung in diesem Sinne den Akkord abzuschließen und die Arbeit selbst unverzüglich anzuordnen.
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