städtischen Öhlberge zu der daranstossenden, und wegen Spannung eines Bogens nach beiliegenden Plan zum Zwecke der Mitbenützung dieser zweiten Lokalität steht kein Hinderniß im Wege, wenn Herr Leopold Kammerhofer sich einverstanden erklärt, den auf diese zweite Lokalität entfallenden Pachtzins pr 30 fl ÖW jährlich zur Stadtkasse zu bezalen. Es wird beantragt, dem Amte die Weisung zu ertheilen, sich mit Herrn Kammerhofer dahin zu einigen, daß er den obigen Pacht für die Mitbenützung der zweiten Fleischbanklokalität zu bezalen sich bereit erkläre, und daß er auf jedesmaliges Verlangen oder bei Aufgebung des Pachtes die abgetragene Scheidemauer unweigerlich auf seine Kosten wieder aufzuführen habe, wornach der Pachtvertrag wie üblich auszufertigen und das Kassaamt wegen Vorschreibung zu verständigen sein wird. Beschluß nach Antrag. 5267. Das Amt überreicht ad Nm. 4406 die Kostenanschläge in Betreff der Beseitigung der Jochsteggen von der
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