und die andere Wohnung für den Schuldiener der zu gewärtigenden selbstständigen Realschule aufbe- halten werde. Was nun den Zins der verlangt werden soll, anbelangt, so ist Referent der Ansicht, daß die Gemeinde, da das Gebäude immer Kosten verursachen wird, für die Lokalitäten, die in Miethe gegeben werden, einen wenn auch nur mäßigen Zins verlan- gen soll, und daß nachdem der Gesellenverein für sein gegenwär- tiges Lokale, welches sicher nicht größer ist, als die Lokalitäten, die ihm zugewiesen werden sollen, einen jährlichen Zins von 70 fl ÖW entrichtet, Referent aber auch der Meinung ist, daß der Gesellen- verein von der Gemeinde, da viele Mitglieder derselben hindurch einen wesentlichen Vortheil ziehen derselbe somit ein nützliches In- stitut ist, so weit es in ihren Kräften steht, unterstützt werden soll, ein Zins von jährlich 30 fl ÖW verlangt werden soll. Schlüßlich bemerkt Referent noch, daß eine allfällige Einwen- dung wegen Mangels eines
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2