ist, nicht geeignet, und es scheint dieß auch dem Herrn Präses des Gesellen vereines einzuleuch- ten, weil derselbe in seiner Äußerung auch von etwa nothwendigen Adap- tirungen Erwähnung macht, und derselbe solche auch beabsichtiget, indem wir verlautet im Antra- ge sei, die Küche und ein Par Wände zusammengerissen, um aus 4 Lokalitäten 3 zu machen. Dieß ist aber nach Ansicht des Referenten auf keinem Falle zulässig, da eine Wohnung mit einer Küche für den Schuldiener der Realschule, wenn selbe den 3. Jahrgang bekommt, und dieselbe wie mit Grund zu hoffen ist, selbst- ständig wird, hergestellt werden müßte und Referent es nicht Verantworten könnte, wenn für die Herstellung einer Woh- nung mit Küche, wenn seinerzeit eine solche benöthiget wird, zu votiren, und der Gemeinde un- nöthige Kosten zu verursachen, welche auf eine leichte Weise ver- mieden werden, wenn, wie Re- ferent beantragt, dem Gesellen- Vereine die bezeichneten 3 Lo- kalitäten im Erdgeschosse zugewiesen
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