wird, die Gemeinde bereits über das Gebäude verfügt hat, und auch genöthiget ist, dieses Gebäude in Miethe zu nehmen, nach Zuschrift des kk. Bezirksamtes vom 16. Juni l.J. Z. 2706 der Minthvertrag bei einer Conferenz daselbst, wozu die Herrn Vorsteher des kk. Bezirksbau- und des k.k. Steueramtes eingeladen werden, definitiv vereinbart werden soll, hiebei die in dem Miethver- trags-Entwurfe enthaltenen Bedingungen durch eine münd- liche Besprechung modullirt werden könne, so beantragt Referent, das kk. Bezirksamt Steyer um Bekanntgabe des Tages und der Stunde, wann die fragliche Conferenz stattfin- den werde zu ersuchen, den Herrn Bürgermeister zu ermächtigen, die hiezu abzuordnenden Herrn Gemeinderäthe zu bestimmen, und den vereinbarten Mieth- vertrag vor definitiver Ab- schließung dem löblichen Gemein- derathe zur Begutachtung vomzulegen. Einhelliger Beschluß nach diesem Anträge, und genehmiget der
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