des Hutmacherständchens und durch das Vorhandensein eines großen Korbes oder Kiste un- mittelbar auf dem Trotoire worin die Huttererwaren sich befinden, und endlich durch den Antrang der Kauflustigen die öffentliche Passage nothwen- dig beirt und beeinträchtiget wird, was aber um so weniger zugegeben werden kann, weil dadurch den Grundsätzen, welche man bei der Markthütten-Re- gulirung und bei Versetzung der Ständchen auf den Pfarrplatz im Auge hatte, geradezu ent- gegen gehandelt und den Markt- polizei Vorschriften wenig Rech- nung getragen würde. Einstimmig nach dem Antrage, und erhält das Polizeiamt den Auftrag, die genaue Befolgung dieser Verfügung zu überwachen. A. Haller Johann Amort Gemeinderath Franz Karl Schriftführer
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