des Hutmacherständchens und durch das Vorhandensein eines großen Korbes oder Kiste unmittelbar auf dem Trotoire worin die Huttererwaren sich befinden, und endlich durch den Antrang der Kauflustigen die öffentliche Passage nothwendig beirt und beeinträchtiget wird, was aber um so weniger zugegeben werden kann, weil dadurch den Grundsätzen, welche man bei der Markthütten-Regulirung und bei Versetzung der Ständchen auf den Pfarrplatz im Auge hatte, geradezu entgegen gehandelt und den Marktpolizei Vorschriften wenig Rechnung getragen würde. Einstimmig nach dem Antrage, und erhält das Polizeiamt den Auftrag, die genaue Befolgung dieser Verfügung zu überwachen. A. Haller Johann Amort Gemeinderath Franz Karl Schriftführer
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