Ratsprotokoll vom 19. September 1862

des mitgetheilten, den Anspruch zu 451 fl 20 xr Ö.W. für Verpflegung der Anna Jäger von Waldau enthaltenden Originalgesuchs der barmherzigen Schwestern und weiteren Anschluß der Original Erklärung des Josef Jäger von Waldau und der Rosa Stelzhamer vom 18. Septbr. d.J. die Äußerung dahin abzugeben. 1. Daß der Anspruch für die der Anna v. Jäger seit 22. Merz 1860 bis 8. Oktober 1861 durch die barmherzigen Schwestern geleistete Verpflegung pr. Tag mit 80 xr sohin für je 1/5 Erbtheil mit täglichen 16 xr in so fern mit 90 fl 24 xr Ö.W. anerkannt werde, als Ignatz Jäger von Waldau und Eva Hieber sei es im Vergleichsoder Prozeßwege nicht weniger zahlen, so zwar, daß die Stadtgemeinde für 1/5 der Erbschaft auch nicht mehr von der Verlassenschaft rücklassen darf als eins der beiden letztern durchschnittlich verpflichtet wird; 2. daß sowohl dem zum Milden Versorgungsfonde gehörigen Spitale zu St. Anna als auch

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2