Äußerung de prs. 6. August 1862 Z. 5182 nicht für gerechtfertigt an, und stellen den Prozeßweg in Aussicht. Bei dem Anspruche mit 80 xr pr. Tag würde sich für 1/5 Erbtheil und für 564 Tage mit täglichen 16 xr ein Betrag von 90 fl 24 xr Ö.W. ergeben, welcher Anspruch nicht überspannt erscheint, und für ge- rechtfertiget gehalten werden dürfte. Zur schnelleren Beendigung dieser Erbschaftssache wäre heute auch sich über die Verwaltung der den beiden Instituten zufallenden 2/5 Antheile auszusprechen. Bei dem Umstande nun, als Roman von Jäger auf seinen Erbtheil zu Gunsten der barmherzigen Schwe- stern gänzlich, Josef Jäger von Waldau und Rosa Stelzhamer aber zu Gunsten des St. Anna Spitals und des Waisenhauses nahmentlich in der Stadt Steyer als ihrer Vaterstadt verzichtet, und diese großmüthige Widmung später bestimmter bezeichnet haben, stellt Referent den Antrag: Es sei an das hiesige k.k. städt. deleg. Bezirksgericht unter Rückschluß
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