Ratsprotokoll vom 19. September 1862

der bezeichneten Verlassenschaft überreicht, nach Protokollar- erklärung ihres Vertreters vom 25. April 1862 jedoch selbe bloß auf das durch Roman von Jäger verzichtete 1/5 limitirt, die weiteren 2/5 Antheile, näm- lich jenes des Josef Jäger v. Wal- dau und der Rosa Stelzhammer als das Eigenthum der gedachten zwey Institute, wie es darin heißt, vollkommen anerkannt, und um Zuwendung an letztere ersucht, zumahl dieß ohnehin in ihrem Sinne gelegen war. Weiters meldeten die barm- herzigen Schwestern durch ihren Vertretter mit Gesuch vom 29. Juni 1862 den Anspruch auf Er- satz aller Verpflegskosten der Anna Jäger von Waldau für 564 Tage a 80 xr sohin im Gesammt- betrage von 451 fl 20 xr Ö.W. an die ganze Verlassenschaft mit Rücksicht auf die besonderen Krank- heitsverhältniße und mehrere Verwendung an. Die weiteren 2 Miterben Ignatz Jäger von Waldau u. Eva Hieber erkennen zwar die Verpflegstage für rich- tig, jedoch den Anspruch in ihrer

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