Ratsprotokoll vom 19. September 1862

der bezeichneten Verlassenschaft überreicht, nach Protokollarerklärung ihres Vertreters vom 25. April 1862 jedoch selbe bloß auf das durch Roman von Jäger verzichtete 1/5 limitirt, die weiteren 2/5 Antheile, nämlich jenes des Josef Jäger v. Waldau und der Rosa Stelzhammer als das Eigenthum der gedachten zwey Institute, wie es darin heißt, vollkommen anerkannt, und um Zuwendung an letztere ersucht, zumahl dieß ohnehin in ihrem Sinne gelegen war. Weiters meldeten die barmherzigen Schwestern durch ihren Vertretter mit Gesuch vom 29. Juni 1862 den Anspruch auf Ersatz aller Verpflegskosten der Anna Jäger von Waldau für 564 Tage a 80 xr sohin im Gesammtbetrage von 451 fl 20 xr Ö.W. an die ganze Verlassenschaft mit Rücksicht auf die besonderen Krankheitsverhältniße und mehrere Verwendung an. Die weiteren 2 Miterben Ignatz Jäger von Waldau u. Eva Hieber erkennen zwar die Verpflegstage für richtig, jedoch den Anspruch in ihrer

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