das Waisenhaus. Sachverhalt Mit Note vom 6. August 1862 Z. 5182 eröffnete das hiesige k.k. städt. deleg. Bezirksgericht, daß Anna Jäger von Waldau mit Hinterlassung eines bloß von zwei Zeugen gefertigten, sohin unförmlichen Testaments dto. 13. Februar 1861 im Kloster der barmherzigen Schwestern am 8. Oktober 1861 gestorben sey, und diese als Universalerben eingesetzt erscheinen. Von den 5 gesetzlichen Erben haben sich Josef Jäger von Waldau und Rosa Stelzhamer am 7. Dezbr. 1861 bedingt erbserklärt, laut Protokolls vom 3. Febr. 1862 aber zu Gunsten des St. Anna Spitales und des Waisenhauses in Steyer auf ihr Erbrecht in der Art Verzicht geleistet, daß der auf sie entfallende Erbtheil diesen beiden Instituten gehören soll. Nach der berührten Note machen die barmherzigen Schwestern in ihrer Eingabe de prs. 30. Juni d.J. Z. 4261 durch Dr. Kompaß einen Anspruch für Verpflegung der Anna v. Jäger von Waldau vom
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