Ratsprotokoll vom 19. September 1862

und mittelst einer eigenen Repartitions Tabelle das k.k. Steueramt angegangen, die Schulkosten von den Eingeschulten aus Sirning und St. Ulrich einzuheben und an das Gemeindeamt abzuführen. Hieraus wolle der löbliche Gemeinderath entnehmen, daß bezüglich der Schulkosten keine Umgehung der Gemeindeordnung stattgefunden hat, weil die durch das Erfordernis der Schulen nothwendig gewordene Umlage in quanto et quali von der vorgesetzten k.k. Behörde, welche gewiß kompetent ist den Vorgang der Gemeinderepräsentanz zu beurtheilen und auch verpflichtet ist, zu überwachen, ordnungsmäßig geprüft und genehmiget wurde. Hierauf wurde zur Abstimmung geschritten und der einhelligeBeschluß gefaßt, es seien sämtliche Anträge des Herrn Referenten mit Ausnahme des Punkt d gestellten anzunehmen, letzterer Antrag aber in der nächsten Sitzung bei Anwesenheit von zwey Drittheilen

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