Ratsprotokoll vom 19. September 1862

und mittelst einer eigenen Repar- titions Tabelle das k.k. Steueramt angegangen, die Schulkosten von den Eingeschulten aus Sirning und St. Ulrich einzuheben und an das Gemeindeamt abzuführen. Hieraus wolle der löbliche Ge- meinderath entnehmen, daß be- züglich der Schulkosten keine Um- gehung der Gemeindeordnung stattgefunden hat, weil die durch das Erfordernis der Schulen noth- wendig gewordene Umlage in quanto et quali von der vorge- setzten k.k. Behörde, welche gewiß kompetent ist den Vorgang der Gemeinderepräsentanz zu be- urtheilen und auch verpflichtet ist, zu überwachen, ordnungsmä- ßig geprüft und genehmiget wur- de. Hierauf wurde zur Abstimmung geschritten und der einhellige Beschluß gefaßt, es seien sämtliche Anträge des Herrn Referenten mit Ausnahme des Punkt d gestellten anzunehmen, letzterer Antrag aber in der nächsten Sitzung bei Anwesenheit von zwey Drittheilen

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