durch eine vom Herrn Vorredner beantragte Verhandlung die Zeit zu viel wichtigeren Arbeiten zu entziehen. Ich anerkenne übrigens die Intention, welche den Herrn Vorredner bei diesem Antrage leitete und bin ganz damit einverstanden, diesen Gegenstand in der nächsten Sitzung umständlich zu verhandeln, um so mehr, als heute nicht die nöthige Anzahl von Gemeinderäthen anwesend ist, um rechtskräftig die Erwirkung eines Landes-Gesetzes zu votiren, falls dem Antrage des Herrn Gemeinderathes Schwarz die Majorität erhalten sollte. Es möge übrigens, vorbehaltlich dieses einzigen Punktes, das Präliminare in heutiger Sitzung genehmiget werden. Sonach nahm Herr Bürgermeister das Wort: Nach dem Antrage des Herrn Gemeinderathes Schwarz liegt mir vor Allem ob, hervorzuheben, daß die Gemeindevertrettung seit dem Jahre 1850 bei der abgesonderten Vermessung und Einhebung
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