dieser einen Orts-Gemeinde aber nicht? Bis zum jetzigen Jahre war die Stadtgemeinde Repräsentanz ent- schieden ermächtiget, diese Schulkosten in derselben Weise zu repartiren, wie bisher, weil bei der vorjähri- gen Berathung des Voranschlages der oberoester. Landtag noch nicht einberufen war. Sicherem Vernehmen nach kömmt aber in der dießjährigen Seßion unseres Landtages ein neues Schulordnungs-Gesetz für Ober Oesterreich in Berathung und es scheint mir opportun, für heuer noch die Schulkosten in der alten Weise auszuschreiben, wo- zu ich die Stadtgemeinde Reprä- sentanz durch frühere Regierungs- erläße für ermächtiget halte. Es steht ja eben zu erwarten, daß das neue Schulgesetz die Art der Verrechnung der Schul- kosten ohnehin neu regeln wird, wornach dann im nächsten Jahre das Präliminare zu ver- fassen sein wird. Für dieses eine Jahr scheint es mir daher nicht zu rechtfertigen, dem Landtage oder dessen Ausschuße
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