Ratsprotokoll vom 19. September 1862

dieser einen Orts-Gemeinde aber nicht? Bis zum jetzigen Jahre war die Stadtgemeinde Repräsentanz entschieden ermächtiget, diese Schulkosten in derselben Weise zu repartiren, wie bisher, weil bei der vorjährigen Berathung des Voranschlages der oberoester. Landtag noch nicht einberufen war. Sicherem Vernehmen nach kömmt aber in der dießjährigen Seßion unseres Landtages ein neues Schulordnungs-Gesetz für Ober Oesterreich in Berathung und es scheint mir opportun, für heuer noch die Schulkosten in der alten Weise auszuschreiben, wozu ich die Stadtgemeinde Repräsentanz durch frühere Regierungserläße für ermächtiget halte. Es steht ja eben zu erwarten, daß das neue Schulgesetz die Art der Verrechnung der Schulkosten ohnehin neu regeln wird, wornach dann im nächsten Jahre das Präliminare zu verfassen sein wird. Für dieses eine Jahr scheint es mir daher nicht zu rechtfertigen, dem Landtage oder dessen Ausschuße

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2