Ratsprotokoll vom 19. September 1862

eine Umgehung der Gemeinde Ordnung so zwar, daß weiters wenn einmahl mit dieser sehr be- deutenden Umlage nicht ausgereicht würde, gefolgert werden oder die Verleitung entstehen könnte, abermals eine 3te Umlage noch hiezu, z.B. mit 3 u. dgl. Percent wieder abgefordert hinzuzufügen, was doch offenbar nicht anginge. Nur durch Beobachtung der Ge- meindeordnung nach der strengsten Auslegung ist die Stadtrepräsen- tanz der Verantwortung ge- sichert, und das nicht bloß sehr erwünschliche, sondern zum gedeihli- chen Wirken höchst nothwendige Vertrauen der Contribuenten gewahrt. Es wird daher obiger Antrag mit dem Bemerken wiederholt, daß heute zur beschlußfähigen Anzal von zwei Drittel der Gemeindere- präsentanten bei der Anwesen- heit von 15 mindestens noch ein Gemeinderath fehlt. Hierauf erwiederte Herr Gemein- de Rath Dr. Spängler: Es scheine dem Herrn Vorredner nicht bekannt zu sein, daß die

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2