Ratsprotokoll vom 19. September 1862

von den Gemeinden St. Ulrich und Sirning zur Hereinbringung der Vorschußweise aus der Stadtkasse für die Schulgemeinde im Jahre 1862 bestrittenen Schulkosten verordnen. Zur Durchführung dieser Maßregeln wären nach der bisherigen bewährten Gepflogenheit folgende Anordnungen nothwendig: 1. Die Erlassung einer gedruckten Kundmachung zur Verständigung der Steuerpflichtigen bezüglich der Umlagen. 2. Um die Einhebung der Gemeinde Umlagen von den direkten Steuern und der Zinskreuzer schnellstens zu ermöglichen, wäre die Anfertigung des hiezu nothwendigen Steuer und Repartitions Catasters wieder wie bisher gegen eine angemessene Remuneration besorgen zu lassen. 3. Bezüglich der Einhebung der Verzehrungssteuer Gemeinde Zuschläge von dem hier erzeugten Bier, dann vom Wein, Obstmost und Fleisch wäre die k.k. FinanzBezirks Direktion um die Beauftragung des k.k. Steueramtes hiezu mittelst Note zu

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