fernere Signierung des Be- zugszettels verweigern und ihn eben anweisen, sich ins Spital zu verfügen. Sollten die oben erwähnten rücksichtswürdigen Umstände dem Armenvater vorhanden zu sein scheinen, so hat er darüber die ausdrückliche Zustimmung des Gemeinde-Amtes einzuholen, welches dieselbe gegen überein- stimmende Vorstellung des behandeln den Arztes und des Armenva- ters zu ertheilen hat. Hierauf wurde der Gegen An- trag des Herrn Gemeinderathes Dr. Spängler zur Abstimmung gebracht, und einstimmig angenommen, wornach die Abstimmung über den Antrag des Referenten entfiel. IV. Section Referent Herr Gemeinde Rath Amort. 4630. Bau Inspizient Donberger überreicht das Verzeichniß über das vorräthige Bau- und Brenn- holz. Wird beantragt, daß diese Inventur über die vorräthigen städt. Bau- und Brennhölzer durch zwei Herrn Gemeinde Räthe
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