Ratsprotokoll vom 5. September 1862

einfachere Weise durch folgende Maßregeln zu erreichen ist. 1. Man erlaße ein Currendal Schreiben an sämtliche hiesige Aerzte mit der Aufforderung, sich streng an die Armen-Ordinations- Norm zu halten (wobei die Hin- weisung auf den concreten Fall des Karl Schlager sehr wünschens- werth scheint) und mit der Verstän- digung, daß künftighin kein Kran- ker mehr in seiner Wohnung länger als 4 Wochen behandelt werden solle, sondern sich viel- mehr ins Spital St. Anna über- bringen zu lassen habe; wenn nicht besonders rücksichtswürdige Umstände, zum Beispiele: Un- möglichkeit des Transportes oder Unpäßlichkeit ohne Bettliegerig- keit bei chronischen Krankheiten, Familienverhältniße u.s.w. eine Ausname als zuläßig erschei- nen lassen. 2. Die Anweisungen auf Medika- mente sollen künftighin nur für einen Monat gelten und sind die Armenväter dahin zu instruiren, daher sie indem Kranken nach Ablauf von 4 Wo- chen der Krankheitsdauer die

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