Ratsprotokoll vom 5. September 1862

festgehalten werden, daß jedes Rezept, welches nicht mit der Vorerwähnten Verstätigung zum Medikamentenbezug versehen ist, bei der jeweiligen Quartals Anweisung als nicht liquid ausgeschieden werde. Von dieser Verfügung waren sonach die beiden hochwürdigen Pfarrämter, der Stadtarzt Herr Dr. Krakowizer, der Stadtwundarzt Herr Payrleitner, die Herren Inspizienten der Versorgungshäuser, die Herrn Armenväter und die Herrn Apotheker zur Darnachachtung zu verständigen. Nach einer längeren Debatte an der sich mehrere Herren Gemeinderäthe betheiligten stellt Herr Gemeinderath Dr. Spängler den Gegen Antrag: Die vorstehend vom Herrn Referenten vorgeschlagenen Auskunftsmittel, um die Kräfte des Armen Institutes nach Möglichkeit bei der Versorgung der Armen mit Medikamenten zu schonen, scheinen nur in einzelnen Bestimmungen unausführbar. Ich glaube, daß dieser Zweck auf

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