Ratsprotokoll vom 5. September 1862

festgehalten werden, daß jedes Rezept, welches nicht mit der Vor- erwähnten Verstätigung zum Me- dikamentenbezug versehen ist, bei der jeweiligen Quartals Anweisung als nicht liquid ausgeschieden werde. Von dieser Verfügung waren sonach die beiden hochwürdigen Pfarrämter, der Stadtarzt Herr Dr. Krakowizer, der Stadt- wundarzt Herr Payrleitner, die Herren Inspizienten der Versorgungshäuser, die Herrn Armenväter und die Herrn Apotheker zur Darnachachtung zu verständigen. Nach einer längeren Debatte an der sich mehrere Herren Ge- meinderäthe betheiligten stellt Herr Gemeinderath Dr. Spängler den Gegen Antrag: Die vorstehend vom Herrn Referen- ten vorgeschlagenen Auskunftsmittel, um die Kräfte des Armen Institutes nach Möglichkeit bei der Versorgung der Armen mit Medikamenten zu schonen, scheinen nur in ein- zelnen Bestimmungen unaus- führbar. Ich glaube, daß dieser Zweck auf

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