Schwestern ohnedem ein Aequivalent von 2310 fl für Pfründner und Bezirksarme bezalt werden muß, dadurch jedem Kranken dieser Kathegorie die unbedingte Aufname ins Krankenhaus gebothen ist. Es ist daher Vorsorge zu treffen, daß mit der Ausstellung und Verabfolgung der Medikamenten Anweisungen für die Bezirksarmen, welche bisher von Seite der hochw. Pfarrämter und unter Mitfertigung eines Herrn Armenvaters erfolgte, eine angemessene Beschränkung und Kontrolle eintrete und den betreffenden Armen, im Falle ihre Krankheit von anscheinend längerer Dauer sein sollte, die Ausfolgung verweigert werde, dieselben aber sogleich in das Krankenhaus überwiesen werden. Obwohl in dieser Beziehung bereits in früheren Jahren die geeigneten Verfügungen getroffen wurden, so scheinen dieselben im Laufe der Zeit wieder außer Acht gelassen worden zu sein. Ich beantrage demnach: Es sey an Herrn Stadtarzt
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2