Schwestern ohnedem ein Aequi- valent von 2310 fl für Pfründner und Bezirksarme bezalt wer- den muß, dadurch jedem Kranken dieser Kathegorie die unbedingte Aufname ins Krankenhaus gebothen ist. Es ist daher Vorsorge zu treffen, daß mit der Ausstellung und Ver- abfolgung der Medikamenten Anweisungen für die Bezirks- armen, welche bisher von Seite der hochw. Pfarrämter und unter Mitfertigung eines Herrn Armenvaters erfolg- te, eine angemessene Beschrän- kung und Kontrolle eintrete und den betreffenden Armen, im Falle ihre Krankheit von an- scheinend längerer Dauer sein sollte, die Ausfolgung ver- weigert werde, dieselben aber sogleich in das Krankenhaus überwiesen werden. Obwohl in dieser Beziehung be- reits in früheren Jahren die geeigneten Verfügungen ge- troffen wurden, so scheinen die- selben im Laufe der Zeit wieder außer Acht gelassen worden zu sein. Ich beantrage demnach: Es sey an Herrn Stadtarzt
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