vermauert und letzteres mittelst Einsezens einer Thüre in die Mauer mit den übrigen 3 Bestandtheilen der Wohnung verbunden wurde. Hiebei ist noch zu bemerken, daß wie der Augenschein zeigte der in diesem Zimmer ange- brachte Ofen nur vom Kirchen- gange heizbar ist, und derselbe vom Amtsdiener Kerschbaumer, nie benützt werden konnte, indem dieser zur Heitze nicht gelangen konnte, weil die Thüre vermauert war. Diese aus 4 Lokalitäten be- stehende Wohnung wäre zur Mesnerwohnung in so ferne geeignet, als in selbe bereits ein Glockenzug vom Haus- thore wegführt, und dieselbe mit dem Kirchengange durch Wiedereröffnung der ver- mauerten Thüre in Verbin- dung gesetzt werden kann. Allein Referent ist der Ansicht, daß dem Ansuchen des löblichen Vorstadtpfarramtes um Ueberlassung der früheren Meßnerwohnung entsprochen werden soll, und zwar aus
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