Ratsprotokoll vom 5. September 1862

vermauert und letzteres mittelst Einsezens einer Thüre in die Mauer mit den übrigen 3 Bestandtheilen der Wohnung verbunden wurde. Hiebei ist noch zu bemerken, daß wie der Augenschein zeigte der in diesem Zimmer angebrachte Ofen nur vom Kirchengange heizbar ist, und derselbe vom Amtsdiener Kerschbaumer, nie benützt werden konnte, indem dieser zur Heitze nicht gelangen konnte, weil die Thüre vermauert war. Diese aus 4 Lokalitäten bestehende Wohnung wäre zur Mesnerwohnung in so ferne geeignet, als in selbe bereits ein Glockenzug vom Hausthore wegführt, und dieselbe mit dem Kirchengange durch Wiedereröffnung der vermauerten Thüre in Verbindung gesetzt werden kann. Allein Referent ist der Ansicht, daß dem Ansuchen des löblichen Vorstadtpfarramtes um Ueberlassung der früheren Meßnerwohnung entsprochen werden soll, und zwar aus

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