Ratsprotokoll vom 5. September 1862

löbliche Gemeindevorstehung über ihre an diese hohe Behörde, eingebrachte Eingabe wegen Fortbestandes des kk. Haupt- zollamtes in Steyer in Kennt- niß gesetzt, daß das hohe kk. Finanz- Ministerium mit dem obzitir- ten Erlaße die Auflassung des Hauptzollamtes in Steyer in Anbetracht der unverhältniß- mäßigen Kosten, welche der Fortbestand dieses Amtes ver- ursacht, angeordnet habe. Als Zeitpunkt der Auflassung des gedachten Hauptzollamtes wurde hohen Orts der letzte August 1862 festgesetzt, und diesfalls die Verlautbarung durch das Reichsgesetzblatt u. Finanz Ministerial Verord- nungsblatt bereits veranlaßt. Man beehrt sich die löbliche Ge- meinde Vorstehung hievon mit dem Bemerken in Kenntniß zu setzen, daß die ganze Zoll- einnahme nicht mehr als 10.000 fl bis 11.000 fl pr Jahr beträgt und daß durch die Auflassung dieses Amtes dem Aerar zum wenig- sten 3000 fl erspart werden. Eine Uebertragung der

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2