Ratsprotokoll vom 5. September 1862

löbliche Gemeindevorstehung über ihre an diese hohe Behörde, eingebrachte Eingabe wegen Fortbestandes des kk. Hauptzollamtes in Steyer in Kenntniß gesetzt, daß das hohe kk. FinanzMinisterium mit dem obzitirten Erlaße die Auflassung des Hauptzollamtes in Steyer in Anbetracht der unverhältnißmäßigen Kosten, welche der Fortbestand dieses Amtes verursacht, angeordnet habe. Als Zeitpunkt der Auflassung des gedachten Hauptzollamtes wurde hohen Orts der letzte August 1862 festgesetzt, und diesfalls die Verlautbarung durch das Reichsgesetzblatt u. Finanz Ministerial Verordnungsblatt bereits veranlaßt. Man beehrt sich die löbliche Gemeinde Vorstehung hievon mit dem Bemerken in Kenntniß zu setzen, daß die ganze Zolleinnahme nicht mehr als 10.000 fl bis 11.000 fl pr Jahr beträgt und daß durch die Auflassung dieses Amtes dem Aerar zum wenigsten 3000 fl erspart werden. Eine Uebertragung der

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